23.04.2021: Restitution Drey

Die Münchner Kunsthandlung A. S. Drey

Abb.: Das Münchner Geschäftshaus, Max-Joseph-Straße 2/Maximiliansplatz 7, nach Plänen von Gabriel von Seidl, 1911

Das Gemälde „Der Heilige Florian“ gehörte zum Warenbestand der seit dem 19. Jahrhundert bestehenden Kunsthandlung A. S. Drey. Die ursprünglich aus Nürnberg stammende Kunsthandlung mit Firmensitzen in München, Paris, Den Haag, New York und London, war eine der bedeutendsten ihrer Zeit. Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen pflegten in der Vergangenheit engen Kontakt zu dieser Kunsthandlung, die 1928 Werke aus der Sammlung des Fürsten von Hohenzollern Sigmaringen zur Ausstellung in der Alten Pinakothek vermittelte.

 

Die Inhaber der Kunsthandlung

Inhaber der Firma waren Siegfried Drey, Ludwig Stern, Friedrich Stern, Franz Drey und Paul Drey. Alle Teilhaber wurden aufgrund ihrer jüdischen Herkunft verfolgt. Bereits im Juni 1933 wurde Franz Drey der Status als Kunstsachverständiger entzogen. Im Dezember 1934 wurden erstmals Objekte aus Beständen der Firma A. S. Drey auf die Liste national wertvoller Kulturgüter gesetzt, wodurch ein Verkauf im Ausland verhindert werden sollte. 1935 erging das Rundschreiben der Reichskammer der Bildenden Künste mit der Ankündigung des Ausschlusses aus der Kammer und der Aufforderung zur Auflösung der Firma an sie. Eine umfangreiche Steuerprüfung 1935/36, die als Vorbereitung zur „Arisierung“ zu bewerten ist, führte zu hohen Steuernachforderungen. Daraufhin wurde ein Teil der Lagerbestände der Kunsthandlung, darunter das hier in Rede stehende Bild, zur Auktion durch das Auktionshaus Paul Graupe, Berlin eingeliefert, um die Steuerschulden tilgen zu können. 
Der Seniorchef Siegfried Drey nahm durch die Steuerverfolgung großen gesundheitlichen Schaden und verstarb im Februar 1936. Die Kunsthandlung wurde „arisiert“. (Vgl. Wolfram Selig: „Arisierung“ in München. Die Vernichtung jüdischer Existenz 1937–1939, Berlin 2004, S. 622–624.)

Der Ankauf durch die Pinakotheken

Das Werk wurde den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen am 19. August 1936 von der Berliner Kunsthandlung Dr. Eduard Plietzsch (s. lostart.de) im Tausch gegen zwei Werke aus dem Bestand der Alten Pinakothek angeboten. Der Kunsthändler Plietzsch hatte das Gemälde im Nachverkauf der Berliner Auktion, die als Zwangsverkauf angesehen wird, erworben.

Auf Basis des Provenienzberichts der Abteilung Provenienzforschung hat das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst in Einklang mit den Staatsgemäldesammlungen die Restitution des Gemäldes an die Erben nach A. S. Drey entschieden, die am 23. April 2021 vollzogen wurde.

Zitat RA Dr. Imke Gielen in Namen der Erben: 
„Im Namen der Familien Drey und Stern danken wir den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen für die sorgfältige Prüfung der Provenienz des Gemäldes und die Kontaktaufnahme. Die Rückgabe ist auch das Ergebnis der fortdauernden systematischen Recherche der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen ihrer Sammlungsbestände.“

Hl. Florian, 1480, Nadelholz, 125,3 x 65,2 cm (bemalte Fläche), Inv.-Nr. 9457

Das restituierte Gemälde

Der Heilige Florian von Lorch war im frühen 4. Jahrhundert ein römischer Verwaltungsbeamter und Oberbefehlshaber einer Einheit zur Feuerbekämpfung. Als Christ musste er den Märtyrertod durch Ertrinken in einem Nebenfluss der Donau, der Enns erleiden. Über seinem Grab entstand später das Stift St. Florian. Das Attribut des Heiligen ist ein Eimer mit Wasser, der auf seine Funktion als Helfer in Feuersnot hindeutet.

 

 

Autorin: Dr. Andrea Christine Bambi, Leitung Provenienzforschung